Wichtige Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reparaturaufträge
1. Datensicherung und Haftung für Datenverlust
Vor der Durchführung von Reparaturarbeiten (wie Software-Updates, Diagnosen, Austausch von Bauteilen oder Platinenreparaturen) ist eine eigene Sicherung (Backup) aller auf dem Gerät gespeicherten Daten (Fotos, Kontakte, Dateien etc.) zwingend erforderlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Reparatur ein totaler Datenverlust auftreten kann. Eine Haftung für verlorengegangene oder beschädigte Daten sowie für die Wiederherstellung der Software (inklusive vorinstallierter Anwendungen) ist ausgeschlossen, sofern kein Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes vorliegt.
2. Risiken bei Platinenreparaturen (Mikrolöten)
Bei Reparaturen, die die Hauptplatine (Motherboard) des Gerätes betreffen (z. B. BGA-Reflow, Austausch von ICs, Anheben von Korrosionsschäden), handelt es sich um Höchstpräzisionsarbeiten mit einem gewissen Restrisiko. Es kann trotz größter Sorgfalt vorkommen, dass:
- das Gerät nach der Reparatur nicht mehr funktionsfähig ist, obwohl es vorher noch anging,
- weitere, vorher nicht erkennbare Schäden während des Lötprozesses auftreten,
- eine Reparatur der Platine als technisch nicht durchführbar oder unwirtschaftlich abgebrochen werden muss.
Mit der Beauftragung erkennen Sie dieses Restrisiko an.
3. Abholfrist und Eigentumsübergang bei Nichtabholung
Der Reparaturauftrag gilt als Werkvertrag. Die fertiggestellte Ware ist innerhalb von einem Monat (30 Tagen) nach Benachrichtigung über die Fertigstellung (per Telefon, SMS oder E-Mail) abzuholen.
- Wird das Gerät innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, geraten Sie in Annahmeverzug.
- Nach Ablauf einer zusätzlichen Nachfrist von zwei Wochen behalten wir uns vor, das Gerät auf Ihre Kosten zu verwerten.
- Wird das Gerät länger als 3 Monate nicht abgeholt, gehen wir davon aus, dass kein Eigentumsrecht mehr geltend gemacht wird. In diesem Fall erfolgt die Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. § 979 BGB).
4. Kostenvoranschlag und abgelehnte Reparaturen
Wird ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt und die Reparatur anschließend abgelehnt, ist dieser Betrag sofort fällig. Wird das Gerät nach einem abgelehnten Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt, gelten die Regelungen unter Punkt 3.
5. Garantie und Gewährleistung
Auf durchgeführte Reparaturen (verbaute Teile) gewähren wir 12 Monate Garantie. Ausgeschlossen sind Schäden durch äußere Einflüsse (Sturz, Flüssigkeit, unsachgemäße Nutzung) sowie Folgeschäden an anderen Komponenten, die nicht Teil der ursprünglichen Reparatur waren.
6. Wasserschäden
Bei Geräten mit Wasserschaden kann es auch Tage nach der Reparatur zu Korrosion und daraus resultierenden Totalausfällen kommen, da nicht alle Feuchtigkeitsnester entfernt werden können. Eine Garantie hierfür kann nicht übernommen werden.
7. Displayreparaturen
Bei Displayreparaturen kann es trotz hochwertiger Teile zu minimalen Farbabweichungen oder einer geringfügig anderen Helligkeit im Vergleich zum Originaldisplay kommen. Auch das Eindringen von Staub unter dem Schutzglas kann technisch nicht zu 100 % ausgeschlossen werden.
8. Drittanbieter-Sperren
Bei Geräten mit iOS oder Android können nach einer Reparatur (insbesondere Platinentausch) Funktionen wie True Tone, Face ID oder bestimmte Sicherheitsfeatures deaktiviert bleiben oder Sperrmeldungen erscheinen. Dies ist eine softwareseitige Einschränkung des Herstellers.
9. Preisbindung
Der auf dem Auftrag notierte Preis ist ein vorläufiger Kostenvoranschlag. Sollten sich während der Reparatur weitere Schäden zeigen, die den Aufwand erhöhen, werden wir Sie vorab kontaktieren.
10. Schlussbestimmung
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Reparaturauftrag bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Punkte gelesen, verstanden und akzeptiert haben.